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Frage von Jörg W. •

Frage an Jo Leinen von Jörg W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Leinen,

wir alle nehmen Titandioxid zu uns.
Titandioxid (E171 bzw. CL 77891) ist vielen Nahrungsergänzungsmitteln (Vitamin- und Mineralstoffpräparaten) und Arzneimitteln, aber auch Dragees, Kaugummis und Überzügen, Zahnpasta und Sonnenschutzmitteln zugesetzt. Titandioxid ist ohne Höchstmengenbeschränkung für Lebensmittel allgemein zugelassen. Diesen Zusatzstoff könnte man ohne Einschränkung verzehren.
Lest mal http://www.carl-jaeger.de/PDF/SD/TITAN.PDF: “Basierend auf Inhalationsstudien an Ratten entschied das IRAC, dass „ausreichender Beweis für Karzinogenität von Titandioxid an Versuchstieren vorliegt“, daraus ergab sich die Gesamteinstufung der IRAC: „Titandioxid ist ein potenzielles Humankarzinogen (Gruppe 2b).“ Titandioxid ist demnach krebserregend. Es soll getrennt von Nahrungs- und Genussmitteln gehalten werden. Nach Hautkontakt soll man die Haut mit viel Wasser und Seife abwaschen und nach Verschlucken soll man bei Beschwerden ärztlichen Rat einholen.
Forscher haben winzige Titandioxid-Teilchen, die unter anderem in Sonnencremes vorkommen, schwangeren Mäusen injiziert. Beim Nachwuchs war danach die Aktivität Hunderter Gene verändert - ähnlich wie bei neurologischen Erkrankungen (vgl. http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,638825,00.html ).
Habe auch das Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG Artikel 31, über den Lebensmittelzusatz Titandioxid gefunden. Darin ist unter Erste-Hilfe-Maßnahme u.a. angegeben: Nach Verschlucken: sofort ärztlichen Rat einholen (vgl. http://www.silbermann.de/download/SDB/49278200.pdf ).
Was meinen Sie dazu? Warum wird die Zulassung von Titandioxid trotzdem aufrechterhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Wende

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