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Jerzy Montag
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Frage von Hubert S. •

Frage an Jerzy Montag von Hubert S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Montag,

im Zusammenhang mit der anstehenden Bundestagswahl habe ich drei Fragen an Sie:
1. Halten Sie es nicht für angebracht, dass MdBs zumindest bei Eintritt ins Rentenalter (65) ihr Mandat aufgeben, um anderen Bürgern die Möglichkeit zu geben, gewählt zu werden?
2. Halten Sie eine Begrenzung von zwei max. drei LegPerioden für Abgeordnete nicht für sinnvoll, da die Väter unseres Grundgesetzes doch das Ehrenamt postuliert hatten?
3. Kann man angesichts der 50% Listenabgeordneten eigentlich von freien Wahlen sprechen, wenn
a. die meisten Direktkandidaten praktisch und theoretisch nicht abgewählt werden können
b. die Listenkandidaten nicht von den Wähler beeinflusst werden können, somit automatisch gewählt sind (Vorausges, der Platz stimmt)
c. selbst Dauerverlierer im Wahlkreis immer wieder aufgestellt werden.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Sieweke,

Danke für ihre Anfrage und gerne möchte ich auf ihre Fragen antworten.

1. Von einer solchen Maßnahme halte ich nichts. Sie würde eine Beschneidung des passiven Wahlrechts und eine Altersdiskriminierung bedeuten. Tatsächlich sollten im Bundestag Männer und Frauen aus allen Altersschichten arbeiten, um so einen Spiegel der Gesellschaft darzustellen.

2. Ein Bundestagsmandat war glaube ich noch nie ein "Ehrenamt" in dem Sinne, dass Mann und Frau es nebenbei ausfüllen konnte. Alle Abgeordneten sind verpflichtet, ihre Arbeitskraft vorrangig dem Mandat zu widmen. Eine Begrenzung auf zwei oder drei Perioden ist sicher möglich, aber ich bin grundsätzlich gegen solche Begrenzungsregeln. Die Bürgerinnen und Bürger sollen mit ihrer Wahl selbst entscheiden, ob sie "alte Hasen" oder neue Abgeordnete wünschen.

3. Selbstverständlich sind die Wahlen in Deutschland frei. Sehr viele Menschen auf der Welt kämpfen dafür, so wie in Deutschland frei wählen zu können.
Die Direktkandidaten sind selbstverständlich abwählbar (besser: nicht wieder wählbar), allerdings nur mit relativen Mehrheiten. Bei den Listenkandidaten sieht es etwas anders aus. Im Grundsatz bin ich für ein Verhältniswahlrecht, weil es auch Minderheiten im Parlament abbildet. Allerdings sollten die Bürgerinnen und Bürger sowohl auf die Aufstellung der Listen einen gewissen Einfluss nehmen können als auch die Reihenfolge der Liste verändern können. Eine solche Wahlrechtsreform kann ich mir vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Jerzy Montag, MdB