Frage an Jerzy Montag von Marco C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Montag,
zu Ihrer Antwort vom 19.09.2008 zum Thema Bundesflagge habe ich eine Anmerkung.
Für mich ist der Tatbestand des § 90 Strafgesetzbuch erfüllt!
Es daher als "Dabei bleibt es natürlich , dass unflätige und herabsetzende Handlungen untragbar sind." zu bezeichnen zeugt leider nicht von Nationalbewußtsein.
Tiefgreifende Konsequenzen wären angebracht!
Sind mit weiteren Konsequenzen oder mit weiteren Entgleisungen zu rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Marco Chalupka

