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Jerzy Montag
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Josef H. •

Frage an Jerzy Montag von Josef H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Montag,

seit Beginn dieses Jahres gibt es für Gehringverdiener auf Antrag einen Zuschuss für das Kindergeld. Dies ist im Grunde genommen auch gut so. Es kommt jedoch häufig vor, dass Antragsteller einen ablehnenden Bescheid bekommen, da sie zu wenig verdienen bzw. ihr Vermögen zu gering ist um einen Anspruch auf diesen Zuschuss zu haben. Diese Personengruppe wird auf das Arbeitslosengeld II (Harz IV) verwiesen. Möglicherweise bestünde da ja ein Anspruch.
Einmal abgesehen davon, dass solch ein Bescheid wie ein Schlag in´s Gesicht bei der arbeitenden Unterschicht ankommt, hat der arbeitende Geringverdiener jetzt zwei Möglichkeiten:
1. er behält seinen Stolz, da er nicht einsieht, weshalb er – obwohl er Arbeit hat – zum Arbeitsamt gehen soll, und verzichtet auf den Zuschuss
2. er springt über seinen Schatten, beantragt Arbeitslosengeld II – obwohl er ja eigentlich Arbeit hat - und wird damit in die Arbeitslosenstatistik aufgenommen und bereitet dem Arbeitsamt noch unnötig Arbeit, die jene besser für die Menschen ohne Arbeit aufwenden sollten

Halten Sie diese Regelung sinnvoll und wollen Sie anderenfalls daran etwas ändern falls die Grünen wieder an der Macht teilhaben dürfen?

Mit freundlichen Grüßen

Josef Högl

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr Högl,

vielen Dank für Ihre Frage an mich.

Mit dem Kinderzuschlag von bis zu 140 € können Familien mit geringem Erwerbseinkommen vor dem Abrutschen in den Sozialleistungsbezug bewahrt werden. Es handelt sich um eine dem ALG II vorgelagerte Hilfeleistung. Um Kinderzuschlag erhalten zu können, muss das eigene Erwerbseinkommen in einem bestimmten Bereich liegen. Liegt das eigene Einkommen jedoch unter der unteren Marke dieser Einkommensspanne, dann hat man einen Anspruch auf (eigenes Einkommen ergänzendes) Arbeitslosengeld II.

So wird sichergestellt, dass auch Erwerbstätige mit sehr kleinen Einkommen nicht unter das sozio-kulturelle Existenzminimum rutschen.

Wenn also in dem geschilderten Fall das Einkommen für den Kinderzuschlag zu niedrig war, dann musste davon ausgegangen werden, dass das Einkommen nicht zur Deckung des Existenzminimums ausreicht und ein Anspruch auf ergänzendes ALG II besteht. Es war also systematisch schlüssig, dass in diesem Fall die Beantragung von ALG II empfohlen wurde.

Allerdings wollen Bündnis 90/Die Grünen den Kinderzuschlag für Geringverdienende deutlich verbessern. Die Bedingungen, wie z.B. die Einkommensspanne, die zur Beantragung berechtigt, wollen wir so verändern, dass mehr Familien den Kinderzuschlag bekommen und so vor dem Abrutschen in den Hilfebezug geschützt werden.

Ziel ist die grüne Kindergrundsicherung, um zu verhindern, dass Kinder für Familien zum Armutsrisiko werden.

Mit besten Grüßen
Jerzy Montag, MdB