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Frage von Peter J. •

Frage an Jens Zimmermann von Peter J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Dr Zimmermann,
In Vorbereitung für die kommenden Bundestagswahlen möchte ich mich über die persönlichen Ansichten und die ihrer Partei zu verschiedenen Themen informieren.
Meine Frage:
Welchen Vorteil haben Leerverkäufe an der Börse für die Volkswirtschaft?
Zusatzfrage:
Wenn es keine Vorteile sondern nur Nachteile gibt, warum sind sie erlaubt?

Mit freundlichen Grüßen
P. J.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Janssen,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leerverkäufe haben ihre Daseinsberechtigung und können bspw. überbewertete Aktien oder Unternehmensschwierigkeiten aufzeigen, können gleichzeitig aber auch Spekulationswerkzeug auf künftige Preisänderungen sein, im Falle der Leerverkäufe wird grundsätzlich auf Preisrückgang spekuliert. Daneben können sich auch zum sog. Hedging verwendet werden, hierbei dienen sie insbesondere der Risikominimierung und der Absicherung, indem zum Beispiel ein Terminkauf (Kaufparteien vereinbaren die gegenseitige Erfüllung des Vertrages zu einem Zeitpunkt, der mehr als zwei Handelstage in der Zukunft liegt) über den Leerverkauf desselben Kaufobjekts abgesichert wird.

Da Leerkäufe unter Umständen „crashfördernden“ wirken können, ist es wichtig sie zu regulieren. Beispielsweise können die BaFin oder die ESMA (Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde) bei einer Gefahr der erheblichen Marktstörungen Leerverkäufe mit Aktien untersagen. Weitere Einschränkungen und Regulierungen ergeben sich zudem aus der EU-Leeverkaufsverordnung aus dem Jahr 2012.

Darüber hinaus wurde 2010 als Folge der Finanzkrise das „Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte“ verabschiedet, welches das Wertpapierhandelsgesetz von 1998 ergänzt und an einigen Stellen abändert, so sind daher gem. § 30h dieses Gesetzes zumindest sog. ungedeckte Leerkäufe verboten. Ungedeckte Leerverkäufe sind solche, bei denen der Kunde die leerverkauften Aktien weder in seinem Eigentum stehen hat, noch auf sonstige Weise besitzt, sie sich etwa geliehen hat. Das Risiko besteht hier in einem sog. Eindeckungsrisiko, welches auf Grund mangelnder Verfügbarkeit des leer verkauften Wertes entstehen kann und der leer verkaufte Wert dann nur zu einem erhöhten Preis oder gar nicht mehr geliefert werden kann.

Wir setzen uns deshalb für eine gute und konsequente Regulierung ein.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Zimmermann

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