Jens Peick
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Frage von Susanne T. •

Wie stehen Sie zu den Kürzungen in der ambulanten Psychotherapie und all den weiteren Reformen, die Frau Warken schnellstmöglich durchsetzen will?

Sehr geehrter Herr Peick,
die Vergütung von uns Psychotherapeuten wurde gekürzt und die weiteren geplanten Maßnahmen von Fr. Warken untergraben die Glaubwürdigkeit gesundheitspolitischer Zielsetzungen. Während öffentlich die Bedeutung psychischer Gesundheit betont wird, werden gleichzeitig strukturelle Entscheidungen getroffen, die genau diese Versorgung massiv schwächen. Im Weiteren sind auch Familien, Alleinerziehende und Menschen mit Teilhabebedarf betroffen!
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, Ihre politische Verantwortung wahrzunehmen und auf eine Korrektur der vorgesehenen Reformen hinzuwirken.
Ohne ihre Zustimmung und die ihrer Partei kann der Vorschlag von Frau Warken NICHT durch den Bundestag!!!
Als niedergelassene Psychotherapeutin und alleinerziehende Mutter trage ich täglich Verantwortung für Menschen in oft existenziellen Krisen. Die politischen Rahmenbedingungen sollten diese Arbeit unterstützen –nicht zusätzlich erschweren.

Mit hoffnungsvollen Grüßen
Susanne T.

Jens Peick
Antwort von SPD

Die Absenkung der Honorare von Psychotherapeut*innen ist vor dem Hintergrund, dass wir im Koalitionsvertrag die Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung vereinbart haben kein gutes Signal für Betroffene und auch für die Menschen, die wie Sie in diesem Feld arbeiten. Viele Patient*innen warten bereits jetzt lange auf einen Therapieplatz, die psychische Belastung bei Kindern und Jugendlichen nimmt zu. 

GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) sind gesetzlich verpflichtet, die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung regelmäßig auf Grundlage aktueller Daten zu überprüfen, selbstständig auszuhandeln und gegebenenfalls anzupassen. Dies wird vom Gesetzgeber delegiert, da sie die Expertise und die Datengrundlage für diese Entscheidung haben. Da sich beide Seiten in diesem Fall nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nun eine Absenkung der Honorare vorsieht. Dabei vertreten die Beteiligten unterschiedliche Auffassungen zur Bewertung dieser Entscheidung. Außerdem steht beiden Seiten eine gerichtliche Überprüfung offen; die KBV hat diesen Weg bereits angekündigt.

Wir haben Bundesministerin Nina Warken aufgefordert darzulegen, welche Auswirkungen die Entscheidung möglicherweise auf die Versorgung haben kann und das BMG aufgefordert darzulegen, wie es den Beschluss prüft und ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben könnte. 

Ich halte es in vielerlei Hinsicht für sehr relevant, die psychotherapeutische Versorgung langfristig zu sichern. 

Was möchten Sie wissen von:
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