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Jens Kerstan
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Frage von werner s. •

Frage an Jens Kerstan von werner s. bezüglich Familie

Was werden Sie tun, um Müttern (und Vätern) mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgaben zu ermöglichen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

vielen Dank für Ihre Frage.
Die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen gehört traditionell zu den grünen Themen: Gleichberechtigung, Selbstbestimmung, Zugang zum Arbeitsmarkt sind uns dabei wichtig. Wir wollen alle Leistungen für behinderte Menschen in einem Teilhabeleistungsgesetz bündeln. Dabei sollen die Leistungen nicht an der Finanzlage der öffentlichen Haushalte festgemacht werden. Die Wahlrechte der Leistungsempfänger müssen gesichert sein. Die Entscheidung, welche Art von Hilfe für den Alltag gebraucht wird, soll von den Behinderten selbst getroffen werden, denn Menschen mit Behinderungen brauchen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse verschiedene Unterstützung. Als Eltern brauchen sie spezielle Hilfsmittel und Angebote, um ihre Kinder so gut wie möglich zu betreuen.
Die Verbesserungen des Sozialgesetzbuches Sozialgesetzbuch (SGB IX) Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -, nach dem Behinderte in ihrer Selbstbestimmung und ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefördert werden, sind 2001 unter Grüner Mitwirkung entstanden. Wir haben Wert darauf gelegt, dass besonders behinderte Mütter und Väter bei der Kinderbetreuung unterstützt werden. So wurden die Leistungsträger z.B. darauf verpflichtet, die Mehrbelastungen behinderter Eltern entsprechend zu berücksichtigen, wenn es um den Zugang zu Berufsbildung oder -ausübung geht. Das heißt, eine behinderte Mutter kann verlangen, wohnortnahe Berufsausbildungsstätten zu besuchen. Darüber hinaus werden behinderten Eltern für ihre Betreuungs- und Erziehungsaufgaben praktische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, das können spezielle Wickeltische für Rollstuhlfahrer sein oder ein Babyfon mit Lichtsignalen für Gehörlose. Diese Mittel müssen nach dem SGB IX zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich werden personelle Hilfen angeboten, d.h. das Jugendamt (das im neuen SGB IX als Rehabilitationsträger aufgenommen wurde) schickt Haushalts- und Betreuungshilfen, um behinderte Eltern bei der Kinderbetreuung zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Kerstan