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Jens Brandenburg
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Frage von Thomas E. •

"Warum wurden von DHV und HLB keine Stellungnahmen zum Entwurf eines neuen § 132a BBG eingeholt?" und weitere Fragen.

Sehr geehrter Herr Brandenburg,
am 13.12.2023 hat das Bundeskabinett den "Entwurf eines Gesetzes über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" beschlossen. Hierzu habe ich folgende Fragen:
- Warum wurden zu dem Gesetzentwurf keine Stellungnahmen des Hochschullehrerbunds und des Deutschen Hochschulverbands eingeholt?
- Warum findet in dem Entwurf die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) keine Erwähnung?
- Wie steht das BMBF zu der in der Entwurfsbegründung genannten Lehrverpflichtung von 792 Lehrverpflichtungsstunden vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Wissenschaftsrat z.B. in der Reakkreditierung der HdBA von 2017 geäußert hat, dass 666 LVS die Obergrenze der Lehrverpflichtung an HAW darstellen sollten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen, Thomas E.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Die Zuständigkeit des von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurfs liegt nicht im Bereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), sondern in der des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI). Das BMBF ist mit dieser Thematik nicht befasst. Auch als Parlamentarier liegen mir keine näheren Informationen zu Ihren Fragen vor, da sie interne Prozesse und Entscheidungen des BMI betreffen.

Ich empfehle Ihnen daher, Ihre Frage direkt über das Kontaktformular der Bürgerkommunikation im BMI an das zuständige Ministerium zu richten.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Brandenburg
 

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