Antwort 03.03.2016 von Jaqueline Rauschkolb SPD
(...) Allerdings erfolgt die Versorgung der Beamtinnen und Beamten systematisch nach anderen Kriterien als die Festlegung der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Insbesondere sind hier die Aspekte der amtsangemessenen Besoldung zu nennen, die auch bei der Versorgung gelten. (...)

