Wie gewährleisten Sie künftig die Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung?
Sehr geehrter Herr Dahmen
Wie gewährleisten Sie künftig die Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung?
Wenn Sie gesetzlich Versicherte wie mich zur Nutzung der elektronischen Patientenakten zwingen, um Zugang zur ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung zu erlangen,
Wenn Sie auch jene hierzu zwingen, die der Anlage und Verwendung der elektronischen Patientenakte widersprochen haben.
Wie ermöglichen Sie den Zugang für Versicherte, die sich bezüglich ihrer psychischen Probleme keiner digitalen Triage unterziehen wollen?
Den Psychotherapeuten wird von Krankenkassen oft vorgeworfen, sie behandelten nur „leichte“ Fälle. Aber: die häufig vergebene leichte Diagnose einer Anpassungsstörung F43.2 ist eine Schon-Diagnose aus gutem Grund, weil das Diskriminierungpotenzial von F Diagnosen hoch ist.
Die erzwungene Offenbarung psychischer Probleme Dritten ggü könnte den Zugang zur Pth erschweren und zur Chronifizierung unbehandelter psych. Erkrankung führen.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und für die berechtigten Fragen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung bei der elektronischen Patientenakte, gerade im Kontext psychischer Erkrankungen. Ich nehme Ihre Sorgen ernst und beantworte Ihre Fragen gerne.
Das aktuell geltende Opt-Out-Verfahren bei der elektronischen Patientenakte geht maßgeblich auf unseren grünen Einsatz in der vorherigen Bundesregierung zurück. Es stellt sicher, dass Versicherte sich gegen die ePA entscheiden können, ohne den Zugang zur ärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung zu verlieren. Auch Versicherte, die der Anlage und Verwendung der ePA widersprochen haben, behalten den vollen Zugang zur Regelversorgung. Eine Benachteiligung von Versicherten aufgrund eines Widerspruchs ist gesetzlich ausgeschlossen. Das reine Anlegen der ePA ist zudem nicht mit einer automatischen Befüllung gleichzusetzen, denn die ePA ist zunächst leer. Bei jedem Arztbesuch können die Versicherten mitentscheiden, ob und welche Dokumente und Informationen in die ePA eingestellt werden sollen. Dies gilt insbesondere für besonders sensible Daten wie Informationen zu psychischen Erkrankungen oder zu sexuell übertragbaren Infektionen. Gerade bei psychischen Diagnosen und Behandlungen sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Ärztinnen und Ärzte sich der besonderen Sensibilität bewusst und gehen mit der Dokumentation in der ePA entsprechend sorgfältig um.
Zugleich nehmen wir Ihre Sorge hinsichtlich des Diskriminierungspotenzials ernst. Sie weisen zu Recht auf die Schonfunktion zurückhaltender Diagnosen wie der Anpassungsstörung F43.2 hin. Diese Funktion ist fachlich und sozial begründet. Wenn die Hürde, sich zu öffnen, durch digitale Sichtbarkeit erhöht würde, sinkt die Inanspruchnahme von Hilfe, und das Risiko der Chronifizierung psychischer Erkrankungen steigt. Das wäre versorgungspolitisch das Gegenteil dessen, was wir brauchen und mit der ePA erreichen möchten. Deshalb gilt: Die Vorteile der ePA, gerade für chronisch Erkrankte, beruhen auf hoher Akzeptanz und freiwilliger, gut informierter Nutzung.
Aufgrund sich überlappender Krisen, wie der Klimakrise, des Angriffskrieges auf die Ukraine, der Nachwirkungen der Pandemie sowie zunehmender Zukunftsängste und gesellschaftlicher Spaltung, nimmt der Druck auf die psychische Gesundheit zu. Schon heute kann das Hilfesystem den gestiegenen Bedarf vielerorts nicht mehr ausreichend erfüllen. Diesem muss durch eine bessere Vernetzung bestehender Hilfsangebote und eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung begegnet werden, damit bedarfsgerecht mehr Behandlungskapazitäten entstehen, gerade im ländlichen Raum und für Kinder und Jugendliche. Digitale Anwendungen können helfen, diese Lücken zu schließen und die Versorgungsqualität zu verbessern.
Als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen setzen wir uns dafür ein, dass die Freiwilligkeit für Versicherte bei der weiteren Ausgestaltung der ePA gewahrt bleibt. Zugleich halten wir an der grundsätzlichen Idee fest, dass die ePA bei richtiger Ausgestaltung Datenschutz und Patientenautonomie stärken kann. Gesundheitsdaten sind bereits heute überall verstreut im Gesundheitssystem digital gespeichert – in der Arztpraxis, dem Krankenhaus, der Apotheke und bei den Krankenkassen –, ohne dass Patientinnen und Patienten davon Kenntnis haben oder gar Zugriff darauf hätten. Eine freiwillige, opt-out-basierte ePA mit individueller Befüllungssteuerung bietet erstmals die Chance, dass Patientinnen und Patienten diese Daten an einem gesicherten Ort selbst einsehen und kontrollieren können.
Vielen Dank für Ihren wichtigen Hinweis und für Ihr Engagement.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Janosch Dahmen MdB

