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Janine Wissler
DIE LINKE
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Frage von Jochen T. •

Können diese Zollfreilager welche zum Steuern austricksen und zum Geldwaschen benutzt werden können, nicht endlich mal geschlossen werden?

Als Finanzausschussmitglied schreibe ich ihnen werte Genossin,
bezüglich der Geldwäsche und Steuervermeidung mit sog. Zollfreilagern in denen Güter ihren Besitzer wechseln und das mit Riesenbeträgen und Anonym, Kunstwerke sind hierfür prädestiniert denn ihr Wert ist nicht exakt bezifferbar insbesondere bei sehr Wertvollen Stücken im Zentraldepot Meiningen.
Ich selbst denke Kunst sollte der Öffentlichkeit zugänglich sein,
denn Kunst ist Kultur.
Die Folgenden Recherchen der Doku von Arte(GEZ)
zeigen eindeutig Vorgebrachtes und das hier Politischer Handlungsbedarf besteht.
https://www.youtube.com/watch?v=545xwgFG4QY
Analyst Walter Leonhardtfasst zusammen, dass der einfachste Weg zur Geldwäsche über Freeports über die fünfjährige Einlagerung teurer Kunstwerke geht. Denn im sechsten Jahr ist die Verjährung der Geldwäsche als Straftat zu erwarten. „ Anschließend können die Besitzer das Kunstwerk legal weiterverkaufen.
https://de.beincrypto.com/teil-i-interview-mit-analyst-walter-leonhard

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Antwort von
DIE LINKE

Lieber Genosse J. T.

Ich danke Dir für die Frage, mit der Du auf die erheblichen Missstände von Steuervermeidung und Geldwäsche in Zusammenhang mit Zollfreilagern hinweist. Wir lehnen die Existenz solcher Zollfreilager in der heutigen Form ab. Neben Präzisierungen und Änderungen bei den Verjährungsfristen von Geldwäsche als Straftat, die Du ansprichst, wäre es dringend nötig, grundsätzlich schärfere Vorkehrungen und Voraussetzungen bei den Zollfreilagern durchzusetzen. Aus unserer Sicht ist es beispielsweise nicht akzeptabel, dass die tatsächlichen Eigentümer (im Steuerjargon sogenannte "wirtschaftlich Berechtigte") von Gütern in Zollfreilagern nicht gemeldet werden müssen (erfasst wird bislang nur die Person, die die formale Anmeldung macht) und dass es keine zeitliche Beschränkungen für die Lagerung in solchen Einrichtungen gibt. Auch ist ein Wechsel der Eigentümer während der Lagerung ohne Benachrichtigung des Zolls erlaubt. Das ist ein Einfallstor für Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Wirksame Sanktionen werden so unmöglich gemacht, weil der Eigentümer einfach Briefkastenfirmen oder Strohmänner oder -frauen für die Anmeldung nutzen kann. Wir sehen hier erheblichen politischen Handlungs- und Regulierungsbedarf. Wir werden das Thema Zollfreilager in eine schriftliche Frage aufnehmen und bei der neuen Bundesregierung mal nachhaken, ob und welche Maßnahmen sie hier zu ergreifen gedenkt, um diese Missstände zu beseitigen.

Beste Grüße

Janine Wissler

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