(...) Die Wissensdatenbank der Bundesagentur für Arbeit enthält folgende Auskunft: "Die Reha-Trägerschaft der BA bleibt unberührt – auch, wenn eine Teilleistungsverantwortung im Rahmen des SGB II den Jobcentern obliegt (§16 Abs. 1 S. 2 SGB II). (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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