
(...) 1. Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen dazu verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem gestört ist. Die Bundeskanzlerin hat damit durch ihre Bereitschaft bereits über die EU-Außengrenzen in Erstaufnahmeländer eingereiste Flüchtlinge unbegrenzt und unkontrolliert nach Deutschland weiterreisen zu lassen ohne erkennbare Rechtsgrundlage und ohne Befragung des Parlaments die "Grenzen geöffnet". (...)