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Jan-Marco Luczak
CDU
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Frage von Holger S. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Holger S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Hr. Luczak,

es sind die ersten, Gerichtsurteile zur Mietpreisbremse ergangen. Im 2ten Urteil
http://www.rechtsindex.de/mietrecht/5722-amtsgericht-neukoelln-ein-weiteres-urteil-zur-mietpreisbremse
stellt das AG Neukölln (Abschnitt "Treu und Glauben") fest, dass es egal ist, dass der Mieter 2 der 3 Zimmer der Wohnung für 20 bzw. 25 (!) € pro Qm zeitweise, es darf vermutet werden an Touristen, untervermietet hat.
Halten Sie das für gerecht? Ist es OK, daß Mieter Wohnungen, die sie in dieser Größe gar nicht benötigen mietpreisgebremst anmieten um mit der Untervermietung eines Teils der Wohnung, mutmaßlich an Touristen, einen ordentlichen Reibach zu machen?

Wo liegt der Unterschied im Verhalten des Untervermieters zu einem Gewinn maximierenden Vermieter?
Wenn Sie diese Gewinnmaximierung durch Mieter, die Vermietern verboten ist für ungerecht halten, was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

Und nur für den Fall,dass Sie mir was von "....das ist doch nur ein Einzelfall antworten möchten"
Ich hatte öfters bei Ihnen angefragt was Sie denn gegen das Phänomen zu tun gedenken, daß niedrige Preise die Nachfrage anheizen, dh daß sich wohlhabende Leute grössere weil mietpreisgebremste Wohnungen leisten und damit die Wohnungsnot erst recht befeuern. Nun bin ich sicher nicht der einzige, der die Worte im Ohr hat "Wir versuchen mehr bauen zu lassen, das dauert aber" um danach zu erfahren, dass die ersten, die von den tatsächlichen Maßnahmen profitieren windige Geschäftemacher sind. Und ich bin auch nicht der einzige der weiß, dass all Ihre Bemühungen in Sachen bezahlbarer Wohnraum für alle aber auch überhaupt nichts gebracht haben, wie man in dieser Leerstandstatistik,

http://www.spiegel.de/wirtschaft/wohnungsnot-in-muenchen-ist-fast-kein-zimmer-mehr-frei-a-1124014.html

nachlesen kann
Können Sie sich vorstellen, dass Leute die sich an Ihre Wahlkampfrhetorik erinnern und jetzt die verlinkten Artikel lesen, nachhaltig enttäuscht sind?

mfG
H Schindler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schindler,

vielen Dank für Ihre erneute Frage an mich.
Als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Mietrecht unterstütze ich das Anliegen, Mieter vor überzogenen Mieterhöhungen zu schützen. Ich sage ganz klar: Wohnen muss in Deutschland bezahlbar bleiben. Ich will nicht, dass Menschen aus ihren angestammten Wohnvierteln wegen steigender Mieten verdrängt werden. Deswegen haben wir mit der Mietpreisbremse gegengesteuert. Die Mietpreisbremse war und ist das richtige Instrument, um kurzfristig den Anstieg der Mieten zu dämpfen. Denn wo die Mietpreisbremse gilt, sind die festgelegten Obergrenzen rechtlich verbindlich. Das Urteil des Amtsgerichts Neukölln zeigt deutlich, dass die Mietpreisbremse auch in der Praxis funktioniert, wenn Mieter ihre Rechte wahrnehmen.
Ihren Unmut über die nach dem Urteil auch teuer untervermietete Wohnung kann ich gut nachvollziehen. Selbstverständlich ist es nicht in Ordnung, wenn vor dem Hintergrund knappen Wohnraums Wohnungsleerstand für spekulative Geschäfte missbraucht wird.
Es besteht bereits ein ganzes Bündel an Maßnahmen gesetzlicher Regelungen, um einem solchen Missbrauch entgegenzuwirken: Grundsätzlich gilt auch in einem Untermietverhältnis die Mietpreisbremse. Auch Untermietern ist es unbenommen, die vom Gesetzgeber eingeräumten Rechte bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse wahrzunehmen. Über diese Frage durfte das Gericht allerdings in diesem Fall nicht entscheiden. Hinzu kommt, dass eine Untervermietung stets auch der Zustimmung des Vermieters bedarf, so dass im Falle eines Verstoßes dem Mieter sogar fristlos gekündigt werden kann. Schließlich gilt in Berlin seit 2014 auch das sogenannte Zweckentfremdungsverbot, um verfügbaren Wohnraum dem regulären Wohnungsmarkt nicht zu entziehen. Insofern stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann, wenn Wohnraum zum Zwecke der Vermietung als Ferienwohnung oder einer Fremdenbeherbergung verwendet wird.
Für mich und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist aber auch klar: Wir dürfen nicht nur an den Symptomen ansetzen, sondern müssen auch die Ursachen von steigenden Mieten bekämpfen. Der Bau neuer Wohnungen ist langfristig das einzig wirksame Mittel, um steigende Mieten erfolgreich zu bekämpfen und um Angebot und Nachfrage auf dem Mietwohnungsmarkt wieder in ein ausgeglichenes Verhältnis zu bringen.
Das Mietrecht im Allgemeinen und die Mietpreisbremse im Speziellen können dabei nur einen kleinen Beitrag leisten, damit Wohnen in Deutschland bezahlbar bleibt. Sie sind zwei Bausteine in einem ganzen Bündel von Maßnahmen, die wir durchführen müssen. Sie haben Recht, dass derzeit noch zu wenig neuer Wohnraum entsteht – und das obwohl so viel gebaut wird wie zuvor lange nicht. Insofern gibt es in der Tat weiterhin großen Handlungsbedarf beim Wohnungsbau auf allen politischen Ebenen.
Der Bund nimmt dabei seine Verantwortung wahr: Für den sozialen Wohnungsbau unterstützt er die Länder mit mittlerweile 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Die Mittel wurden dieses Jahr bereits zweimal um jeweils eine halbe Milliarde Euro aufgestockt und damit verdreifacht. Damit sichern wir bezahlbaren Wohnraum für eine möglichst breite Bevölkerungsschicht.
Des Weiteren setze ich mich dafür ein, dass sich das Investitionsklima für den Wohnungsneubau verbessert und nicht verschlechtert. Ein wichtiger Pfeiler ist dabei die Förderung der Bildung von Wohneigentum. Insofern dürfen wir den Wohnungsbau nicht durch mehr Regulierung abwürgen, sondern wir müssen den Neubau steuerlich fördern und gerade junge Familien beim Erwerb einer eigenen Immobilie unterstützen. Ich plädiere daher für einen Grundfreibetrag bei der Grunderwerbssteuer, um gezielt Familien bei den Baunebenkosten zu entlasten: 100.000 Euro Grundfreibetrag und 50.000 Euro zusätzlich für jedes Kind im Haushalt. Ebenso bedarf es einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus. Ich bedaure es sehr, dass mit der SPD bislang keine Einigung für entsprechende Regelungen gefunden werden konnte.
Schließlich sehe ich auch die Länder und gerade den rot-rot-grünen Senat in Berlin in der Pflicht, für schnellere Baugenehmigungsverfahren zu sorgen und mehr Flächen als Bauland auszuweisen. Die Bauordnungen der Länder müssen entschlackt werden, um einfacher und schneller bauen zu können. Dazu gehört auch das Thema Nachverdichtung und eine kritische Überprüfung von Baustandards.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich weiter auf allen Ebene kämpfen werde, damit Wohnen in Deutschland bezahlbar bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Jan-Marco Luczak

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