
Was wir brauchen, ist kein „Mehr“ an Härte gegenüber Schutzsuchenden, sondern ein „Mehr“ an Solidarität in Europa: mit funktionierenden Asylverfahren an den Außengrenzen, klaren Zuständigkeiten und einer gerechten Verteilung.
Elias Keilhauer
Was wir brauchen, ist kein „Mehr“ an Härte gegenüber Schutzsuchenden, sondern ein „Mehr“ an Solidarität in Europa: mit funktionierenden Asylverfahren an den Außengrenzen, klaren Zuständigkeiten und einer gerechten Verteilung.
Was wir brauchen, ist kein „Mehr“ an Härte gegenüber Schutzsuchenden, sondern ein „Mehr“ an Solidarität in Europa: mit funktionierenden Asylverfahren an den Außengrenzen, klaren Zuständigkeiten und einer gerechten Verteilung.
Nach geltendem Recht können straffällig gewordene Ausländer*innen nach der Verbüßung einer Haftstrafe abgeschoben werden, wenn keine Abschiebehindernisse bestehen. Diese Regelungen bestehen bereits heute und sie müssen rechtsstaatlich korrekt umgesetzt werden.
Nach geltendem Recht können straffällig gewordene Ausländer*innen nach der Verbüßung einer Haftstrafe abgeschoben werden, wenn keine Abschiebehindernisse bestehen. Diese Regelungen bestehen bereits heute und sie müssen rechtsstaatlich korrekt umgesetzt werden.
Nach geltendem Recht können straffällig gewordene Ausländer*innen nach der Verbüßung einer Haftstrafe abgeschoben werden, wenn keine Abschiebehindernisse bestehen. Diese Regelungen bestehen bereits heute und sie müssen rechtsstaatlich korrekt umgesetzt werden.
Das schaue ich mir gern mal näher an, der Artikel ist ja auch wirklich hochaktuell.