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Jamila Anna Schäfer
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Frage von Roman S. •

Strompreisbremse auch bei Nachtspeicherheizungen?

Kommt bei der Aufladung von Nachtspeicherheizungen, im Rahmen der Gleichbehandlung, auch eine Deckelung des Preises, wie bei Gas (12 Cent/kw/h) und Fernwärme (7,5 Cent/kw/h)? Die derzeitigen Kosten betragen seit 01.01.2023 bei EnBW 28 Cent(kwh) und mehr. Vorher lag der Preis bei 14 Cent/kwh.

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Dass die Preise fast aller Energiequellen deutlich angestiegen sind, ist eine große Belastung für die Bürger*innen. Deshalb ist das Ausstatten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit 200 Milliarden Euro ein wichtiger Schritt, um die gestiegenen Kosten abzufedern und so die Menschen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Mit der Gas- und Strompreisbremse haben wir Maßnahmen geschaffen, die möglichst vielen Bürger*innen zu Gute kommen und für schnelle Entlastung sorgen.

Während den Beratungen zur Strompreisbremse wurde auch über einen niedrigeren Tarif für Stromheizungen diskutiert. Es ließ sich jedoch kein Weg mit akzeptablem bürokratischem Aufwand finden, diesen umzusetzen. Dafür hat die Bundesregierung einen sogenannten Härtefallfonds eingerichtet. Dieser richtet sich an alle Menschen, die nicht ausreichend von der Gas- und Strompreisbremse profitieren und deswegen mit den Energiepreisen überfordert sind.

All diese Entscheidungen zu den Preisbremsen wurden unter enormen Zeitdruck beschlossen, weswegen es sehr viele, teilweise für uns nicht ideale Kompromisse gibt. Trotzdem helfen die Preisbremsen dabei, einen Teil der höheren Kosten abzufedern und unterstützen die Bürger*innen, damit sie gut durch diesen und nächsten Winter kommen.

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