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Isabelle Vandre
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Frage von David K. •

Frage an Isabelle Vandre von David K. bezüglich Kultur

Liebe Frau Vandre,

wie ich dem Haushaltsbericht des Landes Brandenburg 2015 und einem Zeitungsbericht* entnommen habe, wurden die sogenannten "Patronatsleistungen" an die evangelischen Kirchen abgelöst. Dazu habe ich ein paar Fragen.

1. Wo finde ich den Vertrag in dem diese Leistungen vereinbart wurden?
2. Wer war an den Verhandlungen zur Einführung dieser Leistungen beteiligt?
3. Gab es noch andere Patrone oder war das Land Brandenburg der einzige Patron?
4. Wer war an den Verhandlungen zur Ablösung der Patronatsleistungen beteiligt?
5. Wo finde ich den Vertrag über die Ablösung der Patronatsleistungen?
6. Musste darüber das Parlament abstimmen, wenn ja welche Mehrheit war nötig und wie hat die Linke abgestimmt? (sowohl bei der Einführung der Patronatsleistungen als auch bei der Ablösung)
7. Im Jahr 2003 wurden die Patronatsleistungen ca. verdoppelt, wer hat das ausgehandelt, wo finde ich den Vertrag dazu?

Ich bitte um zeitnahe und korrekte Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

D. K.

*https://www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/staat-und-kirchen-land-will-patronatsleistungen-abloesen_aid-3566013

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kühn,

Zunächst grundsätzlich: die Einführung von Patronaten reicht bis weit in das Mittelalter zurück. Sie sind Verpflichtungen des Staates gegenüber den Kirchen, um für Gehälter und Gebäude aufzukommen und resultieren zumeist aus Stiftungen von Kirchen aus dem Mittelalter durch Fürsten o.ä.

Deswegen kann vermutlich nur ein Kirchenhistoriker rauszufinden, wann in Brandenburg welche Patronatsleistungen für welche Kirche vereinbart wurden. Auf dem Gebiet des Landes Brandenburg sind insgesamt drei evangelische Kirchen zuständig: die Nordkirche (wenige Gebiete in UM, PR und OPR), die Mitteldeutsche Kirche (Gebiete von PM und TF) und die Brandenburg-Schlesische Oberlausitz mit dem Rest. Für die EKBO wurde mit Gründung des Landes Brandenburg festgelegt, dass die Patronate nicht mehr gelten, seitdem gibt es sie also für diese Bereiche nicht. Für die Nordkirche (wenige Dutzend Gebäude) und die Mitteldeutsche Kirche (etwa 100 Gebäude) bestanden diese Patronate aber noch.

Das Land Brandenburg hat 2012/13 mit der Mitteldeutschen Kirche über die Ablösung der Patronate verhandelt. Wer genau an den Verhandlungen beteiligt gewesen ist, kann ich nicht sagen, aber vermutlich saßen die Mitteldeutsche Kirche und das Ministerium der Finanzen, sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur an einem Tisch. Den Vertrag habe ich nicht aber ich weiß, dass vereinbart wurde in 10 Jahren (von 2015 – 2025) mit jährlichen Zahlungen von 2,2 Mio. Euro (also insgesamt rund 22 Mio. Euro) die Patronate abzulösen. Da ich selbst 2012 noch keine Landtagsabgeordnete gewesen bin, kann ich nur auf Grundlage der Erzählungen meines Vorgängers sagen, dass das Parlament damals nicht direkt über die Patronate abgestimmt habe. Mit der Zustimmung zum Landeshaushalt, wurden jedoch indirekt auch die Ablösesummen zu den Patronaten bewilligt. Dem Haushalt hat DIE LINKE damals zugestimmt.

Die Verdoppelung der Patronatsleistungen 2003 (2002: 102.000 Euro, 2003: 204.000 Euro) ist auf die Unterzeichnung des Kirchenstaatsvertrages mit dem Oberhaupt der Katholischen Kirche 2003 zurückzuführen. Er enthält ebenso, wie jener mit der evangelischen Kirche, einen Punkt zur Unterstützung für den Erhalt der Bausubstanz, daher die Erhöhung um knapp 100.000 Euro.

mit freundlichen Grüßen
Isabelle Vandre

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