Irene Mihalic
Irene Mihalic
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Stefanie T. •

Halten Sie es für erforderlich, dass das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss zur Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung überprüft oder beanstandet?

Sehr geehrte Frau Mihalic,

ich bin niedergelassene Psychotherapeutin und beobachte die aktuellen Entwicklungen mit großer Sorge.

Seit dem 01.04.2026 werden psychotherapeutische Leistungen abgewertet, während gleichzeitig Kosten und organisatorischer Aufwand weiter steigen. Die Vergütung hält damit real nicht mit der Entwicklung Schritt.

In meiner Praxis zeigt sich bereits, dass ich organisatorische Abläufe anpassen muss und Leistungen nicht mehr im bisherigen Umfang aufrechterhalten kann, was mir jedoch während der Pandemie gelungen ist. Auch zusätzliche Aufgaben müssen zunehmend selbst übernommen werden.

Diese Entwicklung betrifft aus meiner Sicht nicht nur einzelne Praxen, sondern zunehmend die Stabilität der ambulanten Versorgung – gerade in einem Bereich mit ohnehin hoher Nachfrage.

Zudem wird die Situation von vielen Kolleginnen und Kollegen als mangelnde Wertschätzung unserer Arbeit erlebt.

Wie bewerten Sie diese Entwicklung und welche Maßnahmen halten Sie für erforderlich?

Irene Mihalic
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich teile Ihre Sorge – gesundheitspolitisch ist die Absenkung der psychotherapeutischen Leistungen im Hinblick auf die derzeit schon bestehenden Versorgungslücken höchst problematisch. 

Durch vielfältige gesellschaftliche Krisen erleben wir einen Anstieg psychischer Belastungen, besonders unter Kindern und Jugendlichen. Das Hilfesystem wird der steigenden Nachfrage nach Unterstützungs- und Behandlungsbedarfen zunehmend nicht mehr gerecht und stößt schon heute an seine Kapazitätsgrenzen. Wartezeiten von durchschnittlich 26 Wochen sind viel zu lang, die psychotherapeutische Versorgung ist überlastet und die Bedarfsplanung ist veraltet und bildet den tatsächlichen Bedarf nicht ab. Insgesamt sind die Zugänge zum Hilfesystem mit zu vielen Hürden belastet. Es ist nicht hinzunehmen, dass viele Menschen in einer psychischen Krise monatelang auf passende Hilfe warten müssen und die Suizidzahlen weiter steigen. Alle Menschen mit Hilfebedarf sollten im Bedarfsfall niedrigschwellige Zugänge zu passgenauen psychosozialen und therapeutischen Angeboten haben. 

In meiner Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat Kirsten Kappert-Gonther den Prozess aufmerksam begleitet. Nach Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses am 11.03.2026 ist die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April um 4,5 Prozent gesunken. Es ist unverständlich, dass ausgerechnet Psychotherapeut*innen weniger für die Behandlung von GKV-Versicherten erhalten sollen. In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt, Wartezeiten unzumutbar lang sind und Praxen zugleich unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, ist eine pauschale Kürzung der Leistungen ein verheerendes Signal. Wenn Fehlanreize zu Ungunsten von GKV-Versicherten entstehen, gefährdet das die psychotherapeutische Versorgung. Psychotherapeutische Arbeit muss adäquat finanziert werden.

Wir Grüne finden: eine neue Bedarfsplanung ist längst überfällig. Was wir brauchen, ist eine stärkere ambulante Versorgung, bedarfsgerechte Planung, gezielte Unterstützung für Schwererkrankte, gleichwertige Versorgungsstrukturen in Stadt und Land, verkürzte Wartezeiten sowie eine gesicherte Weiterbildung. Das fordern wir auch in unserem Grünen Antrag von März 2026 (Deutscher Bundestag Drucksache 21/4954 Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken). 

Psychische Gesundheit ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe und die notwendigen Reformen müssen entschlossen angegangen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Irene Mihalic

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