(...) Ersatzaufforstungen als Ausgleich), wenn wichtige Waldfunktionen beeinträchtigt werden oder Wälder mit besonderem waldrechtlichem Status (Schutz,- Bann- und Erholungswald) betroffen sind. In welcher Frist solche Ersatzaufforstungen durchzuführen sind, wird im Bescheid zur Rodungserlaubnis festgelegt. (...)
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