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Ingo Gädechens
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Frage von Bert B. •

Frage an Ingo Gädechens von Bert B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo,Herr Gädechens,

gehe ich recht in der Annahme, dass Sie als aufrechter Demokrat bei der kommenden Abstimmung über das Netzdurchsetzungsgesetz diesem Versuch, Recht und Gesetz des Bürgers auf freie Meinungsäußerung zu beugen, eine eindeutige, nur Ihrem eigenen Gewissen geschuldete absage erteilen? Als Antwort genügt mir ein einfaches "Ja" oder "Nein" - ganz kurz, und tut auch überhaupt nicht weh.

Grüße aus dem Süden Ostholsteins!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Busch,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Im Moment erreichen mich zu diesem Thema viele Zuschriften und auch innerhalb meiner CDU/CSU-Bundestagsfraktion diskutieren wir dieses Gesetz intensiv.

Mit dem von SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Gesetzentwurf sollen die Betreiber sozialer Netzwerke verpflichtet werden, Hassbotschaften, Verleumdungen und Beleidigungen zu löschen. Zwar sind Unternehmen wie Facebook und Twitter bereits heute nach deutschem und europäischem Recht dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen. Die aktuelle Praxis in vielen sozialen Netzwerken ist aber unbefriedigend: Selbst grob rechtswidrige Inhalte stehen teilweise tage- und wochenlang im Netz und werden nicht gelöscht.

Die Union unterstützt dieses Ansinnen grundsätzlich und hat dazu auch konkrete Vorschläge gemacht. Leider hat der Justizminister aber nicht nur das Gesetz sehr spät vorgelegt, sodass kaum Zeit für die parlamentarische Beratung bleibt. Außerdem wurden die Vorschläge der Union in vielen Fällen nicht aufgegriffen. Daher ist für uns klar: Das NetzDG muss substantiell verbessert werden, um Anerkennung zu finden!

Für die Union ist die Meinungsfreiheit ein sehr hohes Gut, das durch das Gesetz in keiner Weise eingeschränkt werden darf. Daher ist es für uns in den Beratungen eine zentrale Frage, wer überhaupt definiert, ob ein Inhalt gelöscht wird bzw. nach welchen Kriterien dies geschieht. Dies ist im Moment noch nicht ausreichend geregelt. Während die Union darauf dringt, dass nur strafbare Inhalte gelöscht werden dürfen, werden wir gleichzeitig darauf Wert legen, dass sogenanntes Overblocking - also das Betreiber von sozialen Netzwerken mehr löschen als notwendig, um Bußgelder zu vermieden - ausgeschlossen wird. Neben dem Vorschlag einer externalisierten Entscheidungsstruktur ist es für die Union daher von großer Wichtigkeit, dass das Gesetz nicht Sanktionen bei Einzelfällen vorsieht, sondern nur bei einem strukturellen Versagen der Betreiber sozialer Netzwerke.

Wie meine Darstellung des Sachverhalts zeigt, ist das Gesetz in der jetzigen Form nicht akzeptabel. Daher wird die Union in den kommenden Beratungen darauf pochen, dass das hohe Gut der Meinungsfreiheit unangetastet bleibt. Dabei werden wir das Gesetz deutlich verändern müssen.
Für mich gilt die uralte Weisheit: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Ingo Gädechens, MdB

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