Sehr geehrte Frau Gräßle, werden Sie sich im Haushaltsausschuss dafür einsetzen, die 2-Mrd-Annahme aus der Krypto-Steuerverschärfung in der Bereinigungssitzung 2027 herauszunehmen?
Sehr geehrte Frau Gräßle,
als ordentliches Mitglied des Haushaltsausschusses entscheiden Sie über den Bundeshaushalt 2027, der laut Eckwertebeschluss vom 29.04.2026 eine 2-Mrd-Mehreinnahme aus der Abschaffung der einjährigen Spekulationsfrist nach §23 EStG für Krypto-Werte plus AML einplant [1]. Die Schätzung ist intransparent und vermischt §23-Aufkommen mit DAC8-Effekten.
DAC8 sorgt ab 01.01.2026 ohnehin für automatischen Datenaustausch; das Geldwäsche-Argument traegt nicht [2]. Der BFH hat Bitcoin 2023 als sonstiges Wirtschaftsgut wie Gold eingeordnet [3]; eine asymmetrische Belastung verstößt gegen die Folgerichtigkeit (BVerfG 2 BvL 1/07).
Bitte teilen Sie Ihre Position für die Bereinigungssitzung mit.
[1] BMF-Eckwertebeschluss 29.04.2026
[2] RL (EU) 2023/2226
[3] BFH IX R 3/22, 14.02.2023
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Müller

