Wie stehen Sie zum Einspruch des BSW gegen das Ergebnis der Bundestagswahl 2025 - und wie zum "Deutschlandtempo" des Wahlprüfungsausschusses
Die Fakten sind bekannt - die möglichen Konsequenzen auch.
Sehr geehrter Herr Dr. L.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Am letzten Wochenende (11./12. Oktober 2025) bekamen wir in unserem Bundestagsbüro tausende von E-Mails mit einer ähnlichen Fragestellung zum Einspruch des BSW. Diese Häufung mit der gleichen Anfrage ist normalerweise völlig unüblich.
Wir haben uns bemüht, trotzdem alle Fragen zu beantworten und können Ihnen deshalb ebenfalls mitteilen: Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt. Der Ausschuss trat demnach in eine Vorprüfung ein, im Rahmen derer insbesondere Stellungnahmen der Wahlbehörden auf Bundes- und Landesebene eingeholt wurden. Auf diese Stellungnahmen wurde dem Verfahrensbevollmächtigten des BSW die Möglichkeit der Erwiderung gegeben. Dieser umfangreiche Schriftsatz ging Ende August 2025 beim Deutschen Bundestag ein. Es wird nun geprüft ob weitere Informationen bzw. Verfahrensschritte erforderlich sind. Danach werden die Berichterstatter dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.
Das Verfahren der Wahlprüfung wird also ganz bestimmt nicht verzögert.
Mit freundlichen Grüßen,
Ina Latendorf, MdB
