(...) Wenn ich Artikel 146 GG richtig verstehe, dann wurde er bereits umgesetzt mit der Wiedervereinigung: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt," heißt es im ersten Teil des Artikels, und das GG gilt heute in Hamburg und in Dresden gleichermaßen. Der zweite Teil des Artikel 146 handelt von der Geltungsdauer des GG: es "verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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