
(...) Tierschutzrechtliche Vorschriften gelten daher unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere für alle landwirtschaftlichen sowie gewerblichen Tierhaltungen. Es gibt derzeit keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass es in großen Tierbeständen nicht möglich wäre, die Tierschutzvorschriften einzuhalten oder, dass es grundsätzlich einen Zusammenhang zwischen der Bestandsgröße und der Tierfreundlichkeit einer Haltung gibt. (...)