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Ilse Aigner
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Frage von Andreas Bernhard R. •

Frage an Ilse Aigner von Andreas Bernhard R. bezüglich Wirtschaft

Grüß Gott, Frau Aigner,

als positiv oder potenziell auch negativ Betroffener der Abwrackprämienregelung darf ich Ihnen primär exemplarisch den Sachverhalt schildern, wie er uns derzeit selbst betrifft: Von zahlreichen Fachleuten wurde zu Jahresanfang geraten, vor übereilten Schritten die Verabschiedung der definitiven Regelung abzuwarten. Genau das machten wir und bestellten dann, sobald klar war, dass es auch zu haben wäre, gleich Anfang Februar beim Händler unser neues Auto. Eine Woche später erfuhren wir den wahrscheinlichen Liefertermin Mitte Juni, was uns, wie Sie sich angesichts des großen Zuspruches unschwer vorstellen können, beunruhigt, denn wir werden unser bisheriges elf Jahre altes Auto erst verwerten lassen können, wenn wir das neue erhalten haben werden. Doch nach bisheriger Rechtslage werden wir den Antrag überhaupt erst mit vorliegendem Verwertungsnachweis und entwertetem Fahrzeugbrief stellen können. Faktisch reagierten wir also sehr schnell, handeln der politischen Intention entsprechend sowohl in ökonomischer als auch in ökologischer Hinsicht zweckmäßig und könnten dennoch am Ende leer ausgehen. 2500 EUR sind für eine durchschnittliche Familie jedoch eine Menge Geld, deren Verlust vor dem Hintergrund unseres politisch erwünschten Handelns schon erheblichen Verdruss bereitete. Schließlich konnten wir nicht irgendein beliebiges Fahrzeug bestellen, es muss ja familien- und arbeitskompatibel sein und sollte auch eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der Umweltfreundlichkeit darstellen.

Da wir mit dem geschilderten Problem längst nicht alleine sind, meine Frage an Sie als unsere Wahlkreisabgeordnete und Verbraucherschutzministerin: Was halten Sie vom Vorschlag, den Ihr ehemaliger Kollege im Parlament Matthias Wissmann in die öffentliche Diskussion einbrachte, schon ohne Verwertungsnachweis einen Antrag stellen und damit eine (zu befristende) Anwartschaft auf die Abwrackprämie erwerben zu können?

Vorab besten Dank für Ihre Antwort,

Andreas Rullmann-Stekl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rullmann-Stekl,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich darf Sie auf das neue Antragsverfahren hinweisen, das ab dem 30.03.09 greifen wird. Wer ein neues Auto gekauft hat, kann ab dem 30. März den Antrag auf Gewährung der Umweltprämie mit Vorlage der Kopie eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen und sich damit einen Platz ein der Bearbeitungsschlange reservieren. Ausgezahlt bekommen Sie die Prämie allerdings erst dann, wenn die Zulassung des neuen und die Verschrottung des alten PKW erfolgt sind und beides nachgewiesen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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