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Ilse Aigner
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Frage von Rita K. •

Frage an Ilse Aigner von Rita K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Warum müssen Bullenmäster keine Blauzungenimpfung durchführen?
Wer übernimmt die Produkthaftung,wenn durch die Milch,oder das Fleisch Menschen krank werden?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Kienberger,

Nach den geltenden rechtlichen Vorgaben ist der Tierhalter grundsätzlich verpflichtet, Rinder, Schafe und Ziegen seines Bestandes gegen das Virus der Blauzungenkrankheit Serotyp 8 (BTV-8) impfen zu lassen. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von dem Impfgebot für ein Tier, einen Bestand oder ein bestimmtes Gebiet genehmigen, sofern Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegen stehen. Ausnahmen können für Rinder gewährt werden, wenn z. B. bei der Impfung Gefahr für Leib und Leben besteht oder wenn Rinder in reiner Stallmast gehalten werden. Ein jeder Einzelfall muss von den zuständigen Behörden geprüft und entschieden werden.

Die Zusammensetzung des Impfstoffes BTV-8 entspricht anderen seit Jahren eingesetzten Impfstoffen. In den angewendeten Konzentrationen sind die Inhaltsstoffe des Impfstoffes für die Verbraucherinnen und Verbraucher unbedenklich. Zwar sind die Zulassungsverfahren für den Impfstoff in Deutschland noch nicht abgeschlossen; aber es liegen dennoch keine Hinweise auf eine Gefährdung des Menschen durch BTV-8 vor.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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