Hätten Sie als Bundestagsabgeordnete dem Zustromsbegrezungsgesetz zugestimmt?

Sehr geehrte Frau D.,
zum Zeitpunkt der Abstimmung zum Zustrombegrenzungsgesetz war ich noch keine Bundestagsabgeordnete.
Daher bitte ich um Verständnis, dass ich mich dazu nicht äußern werde. Ich war kein Mitglied des Parlaments.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hülya Düber
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Rechte Hetze lehne ich in jeder Form entschieden ab

Wir stehen weiterhin in der Verantwortung, uns auf ein gemeinsames Kandidaten-Paket für das Bundesverfassungsgericht zu verständigen.

Eine Rentenkommission wird eine Reform erarbeiten und bis zur Mitte der Legislaturperiode Lösungsvorschläge präsentieren.

Aktuell ist unklar, ob die sehr strengen Voraussetzungen für ein AfD-Verbot vorliegen. Die Entscheidung des Gerichts, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz bei der Feststellung der AfD als gesichert rechtsextrem bleiben kann, steht ebenfalls aus. Aus meiner Sicht sollte die Prüfung abgewartet werden, ob die Einstufung des Verfassungsschutzes gerichtlich Bestand hat.