Wird der monatliche Betrag, der über die Grundsicherung zur Verfügung gestellt wird, in diesem Monat nicht vollständig verbraucht, so ist das Ersparte im nächsten Monat als Vermögen zu betrachten, welches durch den Vermögensschonbetrag vor einer Berücksichtigung geschützt ist.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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