Was den politischen Streik und den Generalstreik betrifft, ist die rechtliche Lage in Deutschland eindeutig: Nach geltendem Recht sind Streiks nur im Rahmen tariflicher Auseinandersetzungen zulässig. Politische Streiks oder Generalstreiks sind in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt – das hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach bestätigt.
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