
(...) Es handelt sich also nicht um politische Maßnahmen, sondern um richterlich angeordnete Maßnahmen im Rahmen der Strafprozessordnung zur Aufklärung von Straftaten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem G8-Gipfel stehen. (...) Polizeiliche Maßnahmen auf richterlichen Beschluss hin als Staatsterror oder gar Terrorismus gegenüber der Demokratie zu bezeichnen, halte ich für völlig unangebracht. (...)