
(...) Mit Ihrem Anliegen hatten Sie sich im Rahmen des allen Bundesbürgern zustehenden Petitionsrechts an den Deutschen Bundestag gewandt und gefordert, den Unterhalt gegenüber den Eltern in Deutschland abzuschaffen. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen der parlamentarischen Prüfung und unter Einbeziehung einer zu Ihrem Anliegen eingeholten Stellungnahme des zuständigen Bundesjustizministeriums die Petition nicht unterstützt und das Petitionsverfahren abgeschlossen. Die Gründe dafür wurden Ihnen in aller Ausführlichkeit genannt. (...)