
(...) Die Spitzen der Koalition hatten im vergangenen Herbst, als die Bedenken des Bundesfinanzhofes erstmals sichtbar wurden, ihre Einschätzung bekräftigt, dass die geltenden Regeln der Entfernungspauschale mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Sie waren der Auffassung, dass der Gesetzgeber durchaus berechtigt war, im Interesse der damals dringend gebotenen Haushaltssanierung einschränkende Modifizierungen an der Pauschale vorzunehmen, die gleichzeitig darauf gerichtet sind, den sozialen Belangen insbesondere bei den Steuerpflichtigen, deren Arbeitsstätte in weiterer Entfernung von ihrem Wohnort liegt, angemessen Rechnung zu tragen. (...)