
(...) Unser Ziel für die Umgestaltung des Familienleistungsausgleichs ist eindeutig: Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Der derzeit praktizierte Familienleistungsausgleich erfüllt dieses Ziel nicht, das liegt an seiner Ausgestaltung, die in wesentlichen Teilen von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts befördert wurde. (...)