(...) Die Gesetzgebungsverfahren zum Mindestlohn bedürfen nicht nur der Zustimmung der Mehrheit des Bundestages, sondern auch des Bundesrates. Diese erforderliche Mehrheit hatten wir in der vergangenen Wahlperiode nicht und die Länder hatten bereits vorher angekündigt, dass sie auf keinen Fall zustimmen werden. (...)
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