
(...) Im Koalitionsvertrag hatten wir noch Vereinbarungen getroffen, die sich auf eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bezogen, die der Europäische Gerichtshof mittlerweile für ungültig erklärt hat. Die weitere Debatte auf europäischer Ebene bleibt abzuwarten und alle bisherigen Überlegungen hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung sollten überprüft werden. Im Vordergrund haben dabei immer die Grundrechte der Menschen und die Verhinderung von Missbrauch von Daten zu stehen. (...)