
Die Forderung nach einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf ein Niveau zwischen 14 und 15 Euro steht in Zusammenhang mit den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie. Diese gibt Mitgliedstaaten vor, bei der Bewertung der Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne Referenzwerte zugrunde zu legen. Ein Niveau zwischen 14 und 15 Euro entspricht dabei dem Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns bezogen auf das Jahr 2026.