
Die Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen ist aufgrund der Nachrangigkeit der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende alternativlos.
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Die Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen ist aufgrund der Nachrangigkeit der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende alternativlos.
Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um Betrieben und Beschäftigten gleichermaßen dabei zu helfen, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen
Erwerbsminderungsrenten und Leistungen zur Teilhabe (z.B. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) werden dann geleistet, wenn die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind
Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet derzeit einen Vorschlag, wie ein mögliches Klimageld aussehen kann
Das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die finanzielle Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen neu zu regeln.