
Ein Arbeitgeber hat auf Verlangen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können
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Ein Arbeitgeber hat auf Verlangen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können
In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist das gesamte Einkommen einzusetzen, welches anrechenbar und tatsächlich verfügbar ist.
Beiträge, die zum Aufbau einer Betriebsrente während des Erwerbslebens gezahlt werden, sind grundsätzlich steuerfrei, die Betriebsrente selbst wird dann besteuert. Weil das Erwerbseinkommen regelmäßig höher ist als das Einkommen während der Rente, ist dieses Prinzip der sog. nachgelagerten Besteuerung in aller Regel für die Betroffenen von Vorteil.
Ein Blick auf andere Alterssicherungssysteme ist immer lohnenswert. Wichtig ist dabei allerdings, nicht nur einzelne Aspekte zu betrachten, die als besonders nachahmenswert erscheinen. Vielmehr muss stets das gesamte Konzept der Alterssicherung vor dem Hintergrund der jeweiligen nationalen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen betrachtet werden.
Es handelt sich um zwei unterschiedliche historisch gewachsene Alterssicherungssysteme, die sich eigenständig entwickelt haben und die daher in ihren Einzelregelungen nicht miteinander vergleichbar sind