Werden Sie dem aktuellen BGG-Entwurf zustimmen, obwohl er zentrale Forderungen aus ihrem eigenen Zukunftspapier Ihrer eigenen SPD-Fraktion nicht verbindlich umsetzt?
Sehr geehrter Herr Heil,
die SPD-Bundestagsfraktion hat am 23. Juni 2026 ihr „Zukunftspapier für eine inklusivere Gesellschaft und einen gerechteren Sozialstaat“ beschlossen. Darin fordert die Fraktion unter anderem einklagbare Rechte auf Barrierefreiheit, klare Verpflichtungen auch für private Akteure, Schadensersatz bei Benachteiligungen und faire Beweislastregeln. Außerdem heißt es ausdrücklich, private Unternehmen dürften sich nicht pauschal hinter dem Argument der „unverhältnismäßigen Belastung“ verstecken.
Der aktuelle Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes bleibt nach Kritik vieler Betroffener und Verbände aber genau hinter diesen Ansprüchen zurück.
Wie können Sie vor diesem Hintergrund einem BGG-Entwurf zustimmen, der zentrale Forderungen aus dem eigenen Zukunftspapier Ihrer Fraktion nicht verbindlich umsetzt? Werden Sie sich für entsprechende Änderungsanträge einsetzen – und falls diese ausbleiben, dem Gesetz in der aktuellen Form nicht zustimmen oder sic

