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Hubertus Heil
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Frage von Roswitha S. •

Welche Begründung gibt es für die prozentuale Erhöhung von Bestandsrenten auf individueller Ebene statt nominal gleicher Erhöhung für alle gesetzlichen Bestandsrenten?

Sehr geehrter Herr Heil, dass Renten je nach der Höhe von Beitragszahlungen im Erwerbsleben unterschiedliche Höhen haben, ist gerecht. Warum werden aber die Rentenerhöhungen prozentual an der jeweiligen individuellen Rente berechnet, obwohl Rentenbezieher keine Beiträge mehr zahlen?
Wenn die an die Lohnerhöhung angepassten Prozentpunkte für die Rentenerhöhung auf alle Renten gleichhoch verteilt werden, dann bekämen alle Rentner die gleichen Erhöhungsbeträge. Die Rentenkassen würde dadurch nicht stärker belastet, aber es würde eine größere Gerechtigkeit entstehen, da ja Rentner nicht mehr durch eigene Beiträge die Rentenkasse stützen. Nach dem jetzigen System erhält ein Rentner mit einer Monatsrente von 2.000,00 bei angenommener Erhöhung von 2% eine Erhöhung von 40,00 € , ein Rentner mit 600,00 € Monatsrente dagegen nur 12,00 €. Bei gleicher Höhe bekämen alle vielleicht 15,00 €, für Kleinrentner eine große Hilfe, für Großrentner kein Belastung.
Mit freundlichen Grüßen Roswitha S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,  

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Die Höhe einer Rente richtet sich daher vor allem nach der Höhe der geleisteten Beiträge. Je mehr und höhere Beiträge geleistet wurden, desto höher ist damit auch die Rente. Diesem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit folgt auch die Anpassung der Renten, die sich grundsätzlich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter orientiert. 

Eine jährliche Rentenerhöhung um einen für alle Renten gleichen monatlichen Festbetrag wäre mit diesem Prinzip nicht vereinbar. Denn während bei der geltenden prozentualen Rentenanpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten gleichbleibt, würde sich bei einer Anpassung um einen Festbetrag der relative Abstand zwischen niedrigeren und höheren Renten vermindern. Im Ergebnis würden damit Beitragszahler, die mehr eingezahlt haben mit jeder Rentenanpassung im Verhältnis zu den Beziehern, die weniger eingezahlt haben, eine prozentual geringere Rentenanpassung erhalten. Deren Rentenbetrag würde dann nicht mehr ihrer Beitragsleistung während des Erwerbslebens entsprechen. Dies würde dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit widersprechen, weil der Zusammenhang zwischen Vorleistung und Leistung, Beitrag und Rente aufgelöst würde. 

Den Vorschlag einer Rentenanpassung mit einem Festbetrag kann ich daher nicht befürworten.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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