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Seien Sie doch so freundlich und geben mir einen Hinweis darauf, auf welches Thema sich Ihre Frage bezieht, damit ich entsprechend darauf antworten kann.
Die Witwenrente wird steuerlich daher nicht als „fremdes Einkommen“, sondern als Teil des persönlichen Gesamteinkommens behandelt. Dieses Vorgehen entspricht den allgemeinen Regeln des Einkommensteuerrechts.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die SPD nur dann Vertrauen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewinnt, wenn sie sichtbar in der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt.