Hubert Hüppe
Hubert Hüppe
CDU
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Frage von Simon I. •

Frage an Hubert Hüppe von Simon I. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Hüppe,

in Ihrer Antwort auf die These: "Wer Vollzeit arbeitet, muss davon ohne staatliche Aufstockung leben können." schreiben Sie, dass es nicht immer gelingen wird, ohne staatlichen Zuschuss leben zu können.
Gleichzeitig aber sind Sie für einen tariflichen Mindestlohn.

Muss ich daraus schließen, dass sie zwar für einen tariflichen Mindestlohn sind, diesen aber so niedrig anzusetzen gedenken, dass man trotz
1. Einer Vollzeiterwerbstätigkeit
UND
2. einem tariflichen Mindestlohn
TROTZDEM auf staatliche Zuschüsse angewiesen ist???

Dann muss ich Sie an dieser Stelle nach der Sinnhaftigkeit eines solchen tariflichen Mindestlohnes fragen!

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,

Simon Imort

Hubert Hüppe
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Imort,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15.9.2013! Gerne möchte ich Ihnen begründen, warum ich beim Kandidatencheck geantwortet habe, wie ich geantwortet habe.

Natürlich fände ich es gut, wenn jeder, der Vollzeit arbeitet keine Aufstockungsleistungen benötigt. Ich finde es aber unehrlich, wenn alle Kandidaten dieser These grundsätzlich zustimmen ohne zu sagen, wie sie das umsetzen wollen. Zumindest gibt es keine Partei, die entsprechende Regelungen in ihrem Parteiprogramm vorsieht, um so etwas zu verhindern.

Ich gebe Ihnen hierzu ein Beispiel aus meinem persönlichen Umfeld:

Ich kenne eine alleinerziehende Frau mit Behinderung, die zwei Kinder hat. Sie befindet sich in einer Reha-Maßnahme und hat zusätzlich eine Teilzeitbeschäftigung, für die sie monatlich 800,00 € erhält. Somit hat sie folgende Ansprüche nach Hartz IV:

Regelsatz für Haushaltsvorstand 382,00 €
Mehrbedarf aufgrund ihrer Behinderung 133,70 €
Mehrbedarf, weil sie alleinerziehend ist 137,52 €
Kindergeld für das 1. Kind (8 Jahre alt) 255,00 €
Kindergeld für das 2. Kind (4 Jahre alt) 224,00 €
Zwischensumme: 1.132,22 €

Zusätzlich stehen ihr in diesem Fall Kosten der Unterkunft in Höhe von 580,00 € zu. Sie hat somit einen Anspruch auf 1.712,20 €.

Davon abzurechnen ist das Kindergeld in Höhe von insgesamt 368,00 €, welches als Einkommen gilt. Somit bleibt ein Anspruch von 1.344,20 €. Von dem, was sie als Teilzeitgehalt verdient, in dem Fall 800,00 €, verbleiben 240,00 €, die nicht angerechnet werden (100,00 € Grundbetrag + 20% des darüber hinausgehenden Betrages).

Das heißt: Sie hat einen Anspruch auf 1.584,00 € netto, der sich noch erhöhen würde, wenn sie einen besser bezahlten Vollzeitjob hätte. Mit anderen Worten: Wenn meine Berechnung stimmt, bräuchte diese Frau einen Bruttolohn von weit über 2.000,00 €, um aus der Aufstockung herauszukommen. Also bräuchte sie einen Mindestlohn von über 12,00 €, um allein in diesem Fall eine Aufstockung zu vermeiden. Selbst die Linkspartei fordert aber nur einen Mindestlohn von 10,00 € pro Stunde, was ein Bruttoeinkommen von nur 1.700,00 € bedeutet. Rot und Grün fordern 8,50 €, was noch weniger Menschen aus der Aufstockung herausholt.

Also, wer ist ehrlicher? Die die versprechen, alle müssten von ihrem Vollzeitjob ohne Aufstockung auskommen oder die, die wie ich ehrlich sagen, dass das leider nicht in jedem Fall geht?

Übrigens ist meine Berechnung noch auf Grundlage der jetzigen Beträge – nächstes Jahr werden die Beträge um 2,3% erhöht. Wenn man wie die Linkspartei dann noch zusätzlich eine 30-Stunden-Woche fordert, müsste der Mindeststundenlohn ohne Aufstockung ca. 16,00 € betragen.

Wir brauchen aber eine definierte Lohnuntergrenze. Insbesondere im Niedriglohnbereich hat aufgrund des intensiven internationalen Wettbewerbs die Gefahr von sozialen Verwerfungen zugenommen. Um Menschen vor Ausbeutung zu schützen, müssen die untersten Tariflöhne in den Branchen wo bisher noch nicht geschehen für deutsche wie für ausländische Beschäftigte verbindlich festgeschrieben werden. Die CDU will, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ein Mindesteinkommen erhalten. Dieses für ein menschenwürdiges Leben notwendige Einkommen sichert aber nicht ein einheitlicher, gesetzlicher Mindestlohn, sondern eine Kombination aus fairen Löhnen und ergänzenden staatlichen Leistungen. Ein gesetzlicher Mindestlohn dagegen birgt die Gefahr, dass gerade gering Qualifizierte ihren Arbeitsplatz verlieren. Dann hilft ihnen der Mindestlohn auch nicht mehr.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne, ich stehe auch gerne zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Unter der Handynummer 0157–70221444 können Sie mich direkt erreichen. Ich versuche sofort ranzugehen, aber sollte das nicht möglich sein, sprechen Sie gerne auf die Mailbox. Dann rufe ich garantiert innerhalb von 24 Stunden zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Hubert Hüppe, MdB

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