
(...) Antwort von Herrn Bundesminister Seehofer: Grundsätzlichen dürfen Nahrungsmittel, die in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Organismen enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt wurden, auch als Nahrungsmittelhilfe verwendet werden. Sie müssen allerdings entsprechend gekennzeichnet werden und die grenzüberschreitende Verbringung muss im Fall von lebenden gentechnisch veränderten Organismen entsprechend den Vorschriften des internationalen „Protokolls über die biologische Sicherheit“ gemeldet werden. (...)