Gemäß dem Grundsatz der Hochschulfreiheit und der Eigenverantwortung der sächsischen Hochschulen für ihre Belange ist es die Aufgabe des Rektors der Universität Leipzig sowie der zuständigen Hochschulgremien und Kommissionen, entsprechenden Vorwürfen nachzugehen und diese im Interesse der Glaubwürdigkeit und der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der akademischen Ausbildung lückenlos zu überprüfen und aufzuklären
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