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Hilde Mattheis
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Frage von Annette N. •

Frage an Hilde Mattheis von Annette N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Mattheis

Nächsten Monat sind Wahlen:
Wer etwas für uns tut, bekommt auch unsere Stimme!

Es gibt tausende Fälle wie diesen:
Mensch, über 50, mehr als 35 Jahre gearbeitet, ist arbeitsunfähig erkrankt und KANN deswegen nicht mehr arbeiten.
Er hat die Erwerbsminderungsrente beantragt.
Das ist die Odyssee, (finanziert vom Steuerzahler):
Rentenantragsverfahren, Begutachtungen, Widerspruchsverfahren, Begutachtungen, Klageverfahren, Begutachtungen, Berufungsklageverfahren, Begutachtungen etc.
Mit ganz viel Glück bekommt er dann eine befristete EM-Rente für nur ein Jahr.

Bekommt er die EM-Rente nicht, lebt er bis zum Rentenalter weiterhin auf Kosten der Steuerzahler.
Wir, die "KRANK OHNE RENTE" sind, wollen die Rente, die uns zusteht, weil wir nicht mehr arbeiten KÖNNEN.
Unsere Beiträge wurden im aktiven Arbeitsleben AUCH für diesen Leistungsfall an die DRV gezahlt.
Wir wollen NICHT mit "Ersatz-Zahlungen" aus dem SGB II abgespeist werden, die eigentlich für ganz andere Zwecke vorgesehen sind.

Frage:
Was spricht dagegen, kranken, arbeitsunfähigen Menschen, die Rente zu gewähren, ohne dass sie jahrelange demütige Verfahren durchlaufen müssen?

Auch wenn Sie als Einzelner nicht sofort diese Prozedur abschaffen können, so erwarten wir doch, dass Sie unser Anliegen ernst nehmen und uns diesbezüglich tatkräftig unterstützen.

Wir freuen uns auf eine aussagekräftige Antwort von Ihnen als Gesundheitsexpertin.

Mit freundlichem Gruß
A. Neufang
krank-ohne-Rente

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Neufang,

ich danke Ihnen für Ihre Frage, auch wenn sie bereits einige Zeit zurückliegt. In der Regel beantworte prioritär die vielen Anschreiben der Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis, die mich täglich in meinen Büros erreichen. In der parlamentarischen Sommerpause komme ich nun dazu, auch Ihre schon vor einiger Zeit gestellte Frage zu beantworten.

Sie engagieren sich für ein wichtiges Anliegen. Die möglichst zügige Gewährleistung der Erwerbsminderungsrente im Fall einer Erwerbsunfähigkeit ist in der Tat ein wichtiges Anliegen. Gerade Menschen wie in dem von Ihnen genannten Beispiel, die lange gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben, können allzu lange Verzögerungen bei der Gewährleistung ihrer berechtigten Ansprüche nicht verstehen. Dabei gilt selbstverständlich, dass wie bei allen Sozialleistungen die Gründe für den Bezug einer Rente geprüft werden müssen. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Dennoch sollte sich diese Prüfung im Rahmen des Erträglichen bewegen.

In der SPD werden wir im kommenden Herbst unser Rentenkonzept beraten und beschließen. Deshalb nehme ich Ihr Anliegen sehr gerne auf und werde es in diese Debatte einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Hilde Mattheis