(...) Ich habe mit den Zweitgutachten eine Option angesprochen. Sofern Betroffene dies wünschen, sollte ein zweites Gutachten, dem ersten gleichwertig gegenüber gestellt werden. Die Kosten müssten dann natürlich auch diejenigen tragen, die ein Gutachten angefordert haben. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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