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Hermann Otto Solms
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Frage von Dieter F. •

Frage an Hermann Otto Solms von Dieter F. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Solms,

da Sie der finanzpolitische Sprecher der FDP im deutschen Bundestag sind, werden Sie mit dem Sachverhalt der BVerG-Entscheidung vom 12.09.2012 sicher detailliert vertraut sein.

Der Zweite Senat des BVerfG forderte mit seiner Entscheidung, die völkerrechtliche Sicherstellung

a) der Haftungsbeschränkung für sämtliche Zahlungsverpflichtungen der BRD auf 190.024.800.000 Euro, welche nur mit Zustimmung des deutschen Vertreters in den ESM-Gremien zu höheren Zahlungsverpflichtungen führen darf.

b) dass die Unverletzlichkeit der Unterlagen und die Schweigepflicht der für den ESM tätigen Personen einer umfassenden Unterrichtung des Bundestages nicht im Wege stehen darf.

In beiden Fällen muss seitens der BRD zum Ausdruck kommen, dass man insgesamt nicht an den ESM-Vertrag gebunden sei, wenn die geltend gemachten Vorbehalte unwirksam sein sollten.

Wie wurde die völkerrechtliche Sicherstellung der BVerfG-Auflagen umgesetzt?
Welche ESM-Vertragsunterlagen wurden von Bundespräsident Gauck an welcher Stelle unterschrieben?
Wodurch ist das Einverständnis der restlichen ESM-Mitglieder zu den Auflagen des BVerfG dokumentiert und völkerrechtlich sichergestellt?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Fritsch

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Fritsch,

die Bundesregierung prüft derzeit noch die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Hierbei werden unterschiedliche Varianten völkerrechtlicher Vorbehalte und Erklärungen erwogen. Wir als Parlament werden jedoch in jedem Falle darauf achten, dass im Ergebnis tatsächlich völkerrechtlich sichergestellt wurde, dass die Haftungsgrenzen auch nach außen gelten.

Bundespräsident Gauck unterzeichnete bisher alle sechs Gesetze, aber noch nicht die Ratifikationsurkunden selbst. Die Urkunden jedoch werden erst unterzeichnet, wenn die Bedingungen aus Karlsruhe dazu erfüllt sind. Deren Unterzeichnung ist der entscheidende Akt zur Ratifizierung selber.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hermann Otto Solms