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Hermann Färber
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Frage von Daniel S. •

Werden Sie nach Ihrer Wahl in den Bundestag für strengere Transparenz- und Lobbygesetze eintreten?

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Sehr geehrter Herr S.,

der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2021 das "Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz)" verabschiedet und es wird zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Geregelt wird mit dem Gesetz die Einrichtung eines öffentlichen Lobbyregisters. In diesem müssen sich Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter registrieren, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen oder in Auftrag geben, um unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen. Die anzugebenden Informationen sind sehr weit gefasst. Daran soll man ablesen können, in wessen Auftrag Interessen vertreten werden und mit welchem finanziellen Aufwand dort vorgegangen wird.

Alle Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die gesetzlich verpflichtet sind, sich in das Register einzutragen, oder die sich freiwillig dort eintragen, müssen einen Verhaltenskodex akzeptieren, der vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft festgelegt wird. Interessenvertretung darf also nur auf Basis von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität stattfinden.

Außerdem sieht das Gesetz bei Zuwiderhandlung Sanktionen vor:

Werden nicht unerhebliche Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex festgestellt, so werden diese Feststellungen im Register veröffentlicht. Auch kann dies Folgen für die Erteilung von Zugangsberechtigungen zum Deutschen Bundestag, für die Beteiligung an öffentlichen Anhörungen der Ausschüsse oder für die Beteiligung von Verbänden und Fachkreisen an Entwürfen von Gesetzesvorlagen der Bundesministerien haben.

Fehlende, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig erfolgte Einträge im Register stellen darüber hinaus Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

Auf diese Weise erhält die politische / parlamentarische Arbeit zum 1.1.2022 mehr Transparenz und bei Verstößen auch die nötigen Sanktionen.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Färber

 

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