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Hermann Färber
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Frage von Hermann K. •

Warum haben Sie gegen einen Untersuchungsausschuss der Corona-Pandemie gestimmt?

Sehr geehrter Herr Färber,
vorweg: ich habe Sie zum 3. Mal in Folge als mein Vertreter in Berlin gewählt.
Seit der 3. Impfung bin ich pflegebedürftig und wurde Kraft meines Jobs zur Impfung gezwungen. Dieser Impfschaden wurde von Prof. Dr. Schiefer von der Uni Marburg höchstpersönlich bestätigt, was aber das RKI sowie die vom Bund verantwortlichen Institutionen nicht anerkannten. Meine Arbeit kann ich seither nicht mehr ausüben und bin mit einem Hungerlohn berentet worden. Es ist für mich und viele Angehörige unverständlich, dass geschwärzte Protokolle (Verheimlichungen) von meinen Vertreter unterstützt werden und er nicht für eine Aufklärung solcher Missstände stimmt. Mein Leben ist kaputt. Warum unterstützen Sie die unfassbaren Handlungen von Herrn Lauterbach? Fragen Sie doch mal Ihre Wähler, wie sie das en gros sehen! Sie sind der Vertreter Ihrer Wählerschaft! Diese sind nahezu alle für eine lückenlose Aufarbeitung. Kommen Sie mir bitte nicht mit der AfD jetzt.
Mfg Hermann K.

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. 

Ich stimme Ihnen zu: Die Corona-Pandemie bedarf in verschiedenen Bereichen einer detaillierten, sachlichen Aufarbeitung, um Erfahrungswerte für künftig eintretende, vergleichbare Herausforderungen dokumentieren zu können.

Der Antrag war letztlich abzulehnen, da das Format eines Untersuchungsausschusses nicht zur sachgerechten Bearbeitung des Themas geeignet ist. Aus folgenden Gründen:

  1. Dieses Thema tangiert verschiedene Politikbereiche (Gesundheits-, Wirtschafts-, Bildungs-, Sozialpolitik etc.) und ist gleichzeitig in sich und seinen Teilbereichen sehr komplex. Wie wir es zu Corona-Zeiten bereits erlebt haben, hätten unter Umständen daraus Ausschnitte herausgegriffen werden und politisch inszeniert werden können, sodass eine sachliche Aufklärung erschwert wird.
  2. Die Ebene der Länder kann gerade wegen der Zwangsbefugnisse eines Untersuchungsausschusses nicht angemessen einbezogen werden, da der Bundestag dafür nicht zuständig ist. In den Ländern hat es mehrere von der AfD beantragte Untersuchungsausschüsse schon gegeben, von denen keiner Ergebnisse erbracht hat, die öffentlich bemerkt worden wären.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dagegen die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ bevorzugt und dazu einen entsprechenden Antrag eingereicht (BT-DRS. 21/562).

Für eine Enquete-Kommission statt eines Untersuchungsausschusses spricht unter anderem, dass alle Ebenen des föderalen Verfassungsgefüges sachgerecht eingebunden sowie der Blickwinkel der (zentral zuständigen) Länder und Kommunen durch Beteiligung von Experten einbezogen werden können.

Der Enquete-Kommission gehören 14 Mitglieder des Deutschen Bundestages und 14 Sachverständige an. Die CDU/CSU-Fraktion benennt fünf Mitglieder, die Fraktion der AfD drei, die Fraktion der SPD drei, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei und die Fraktion DIE LINKE. ein Mitglied. Für jedes Mitglied des Deutschen Bundestages kann ein stellvertretendes Mitglied benannt werden. Der Bericht der Enquete-Kommission ist bis zum 30.06.2027 vorzulegen.

Es muss unser Ziel sein, für die Zukunft unsere Lehren aus der Pandemie zu ziehen und für künftige, vergleichbare Lagen besser vorbereitet zu sein. Es geht um Konsenssuche und umsetzbare Lösungsansätze und nicht Parteienstreit.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Färber

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