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Hermann Färber
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Frage von Matthias M. •

Frage an Hermann Färber von Matthias M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Färber,

zu Ihrer Antwort vom 02.03.2016 ist folgendes anzumerken:
1.) Sie ist nicht vollständig. 2.) Cum-Ex-Geschäfte sind wohl unterbunden, allerdings ist die rechtliche Frage wegen der Steuerrückforderung bzw. Nachzahlung noch nicht ganz geklärt. Diejenigen, die sich bisher über Cum-Ex-Geschäfte durch Steuerrückerstattungen an den Steuertöpfen bedienten sind nun auf Cum-Cum-Geschäfte umgestiegen und diese sind bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht unterbunden. Warum nich?

Warum wurde bei der Schließung der Gesetzeslücke auf den Gesetzentwurf des Bankenverbandes zurückzugriffen? Cum-Cum-Geschäfte sind bis jetzt noch nicht unterbunden. Warum?

Können Sie mir bitte aus der Drucksache des dt. Bundestags 18/3735 vom 14.01.2015 zur Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäften die unter Punkt 2 aufgeführten Fragen beantworten?
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Maunz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Maunz,

wie Sie sehr gut wissen, bin ich erst seit 2013 Mitglied des Bundestages. Ich bitte um Verständnis, dass ich daher zum Hergang früherer Gesetzesentscheidungen im Detail nicht Stellung nehme: ich war nicht dabei.

Für die Union ist völlig unzweifelhaft, dass Cum-ex-Geschäfte auch schon vor der Gesetzesänderung von 2012 illegal waren. Deshalb begrüßen wir es auch, dass diese Fälle nun von den zuständigen Gerichten bearbeitet werden, erste Bußgeldbescheide sind ja auch schon entschieden worden. Ich habe hier volles Vertrauen in unsere Gerichte.

Der Deutsche Bundestag einen Untersuchungsausschussausschuss eingerichtet, der die außerhalb der strafrechtlichen Bewertung noch offenen Fragen klären soll. Dem will ich nicht vorgreifen.

Zur weiteren Regelung von Cum-Cum-Geschäften liegt mittlerweile ein Entwurf des Finanzministeriums vor, Sie finden ihn hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2015-12-17-investmentsteuerreformgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Wie schon an anderer Stelle gesagt, auch ich wünschte mir oft schnellere Beschlüsse, gerade im Finanzbereich sollte aber auch meiner Meinung nach Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Färber

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