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Hermann Färber
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Frage von Daniel B. •

Frage an Hermann Färber von Daniel B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Färber,

mich interessiert es, wie es möglich ist, dass eine italienische Holzbaufirma (Fa. Rubner) OHNE AUSSCHREIBUNG mehr als 5 Unterkünfte für Asylanten in Auftrag bekommt. (Landkreis Göppingen).
Eine andere Holzbaufirma bekommt ebenfalls für 3 Asylunterkünfte den Auftrag. In anderen Städten ist es zu einer Aufteilung unter den Holzfirmen gekommen, so dass jeder Holzbaubetrieb etwas davon hat.
Dies wäre im Landkreis Göppingen auch eine faire Lösung gewesen.

mit freundlichen Grüßen

Daniel Beck

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Sehr geehrter Herr Beck,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe mich aufgrund Ihrer Frage mit dem Hochbauamt im Landratsamt Göppingen in Verbindung gesetzt. Nach deren Aussage sowie unter Berücksichtigung geltender Richtlinien und Verordnungen stellt sich die Situation wie folgt dar:

In der Regel richtet sich die Vergabe derartig gelagerter Aufträge nach den Regelungen des Teils A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber" der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Abzugrenzen ist die VOB erstens von der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), die Lieferungs- und Dienstleistungen abdeckt, sowie zweitens von der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), deren Gegenstand bspw. Architekten- und Ingenieur-Leistungen sind.

Im Falle der Flüchtlingsunterbringung ist die VOB anzuwenden. Der Landkreis als zuständige Behörde ist an diese Vorschrift gebunden. Diese Vergabevorschrift regelt, dass Bauleistungen grundsätzlich in öffentlichen oder beschränkten Verfahren vergeben werden. Diese Vorschrift regelt aber auch, dass in bestimmten Sonderfällen im Wege einer freihändigen Vergabe eine Bauleistung in Auftrag gegeben werden kann.

Dieser Sonderfall trifft für die Flüchtlingsunterbringung zu. Der Landkreis befand sich hier in einer besonderen Lage: er musste schnell einen Anbieter für Fertigbaulösungen mit einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis finden. Für die Umsetzung dieser Anforderung berief er sich bei dieser Ausschreibung auf § 3 VOB/A, der in einer besonderen Lage ein vereinfachtes Ausschreibungsverfahren (freihändige Vergabe) erlaubt.

Es wurden 24 Firmen angeschrieben und um ein Angebot gebeten. Zum Angebot wurde folgender Kriterienkatalog für die Vergabe mitgegeben:

- Fertig-System in Holzbauweise,
- schnelle Lieferzeit sowie ein
- angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Von zwölf dieser 24 Firmen kam ein entsprechendes Angebot, von denen die von Ihnen zitierte Fa. Rubner das passendste Angebot geliefert und somit den Zuschlag bekommen hatte.

Das Hochbauamt hat mir gegenüber betont, dass dieses vereinfachte Ausschreibungsverfahren bei den bisherigen Vergaben in diesem Zusammenhang aufgrund der Extremsituation angewandt worden ist. Momentan zeichnet sich hierbei jedoch eine gewisse Entspannung ab, sodass der Landkreis beabsichtigt, nun - auch unter Einbeziehung der Schreinerei-Innung des Landkreises - öffentliche Ausschreibungen nach VOB für den Holzbau herauszugeben.

Eine Verteilung der Aufträge an die in einem Landkreis ansässigen Firmen, so wie sie es skizzieren, ist leider nach den Vergaberichtlinien der VOB bei uns nicht zulässig.

Ich hoffe, Ihnen auf Ihre Fragen Antworten gegeben haben zu können. Das Landratsamt hat mir darüber hinaus mitgeteilt, dass Sie sich - sofern weitere Punkte offen wären - gerne direkt an das Hochbauamt wenden können.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Färber

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